Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21. September 2026.
1. Vertrag. Buchungsbestätigung, Hausordnung und diese Bedingungen bilden den Vertrag. Der Hauptmieter informiert alle Mitreisenden und ist für deren Einhaltung verantwortlich.
2. Zahlung. 50 Prozent des Gesamtmietpreises sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Die verbleibenden 50 Prozent sind spätestens 21 Kalendertage vor Anreise fällig. Bei einer Buchung 21 Tage oder weniger vor Anreise ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
3. Übernachtungssteuer. Die örtliche Übernachtungssteuer beträgt derzeit 2,00 Euro pro Person und Nacht für Gäste ab 14 Jahren, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Sie wird zusätzlich zum Mietpreis berechnet.
4. Stornierung. Aufgrund der Größe des Hauses und der exklusiven Reservierung für eine Gruppe ist keine kostenfreie Stornierung möglich. Bis 120 Tage vor Anreise fallen 30 Prozent, 119 bis 90 Tage 50 Prozent, 89 bis 60 Tage 70 Prozent und ab 59 Tagen sowie bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 90 Prozent des vereinbarten Gesamtmietpreises an.
5. Schadensminderung und Nachweis. Der Gast darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Ein geeigneter Ersatzmieter kann nach vorheriger Zustimmung benannt werden.
6. Reiserücktrittsversicherung. Wegen der fehlenden kostenfreien Stornierung empfehlen wir, unmittelbar nach der Buchung eine externe Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung mit ausreichender Deckung für die gesamte Gruppe abzuschließen.
7. Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Gesetzliche Rechte bei Mängeln oder vom Vermieter zu vertretenden Leistungsstörungen bleiben unberührt.
8. Hausordnung. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Der Hauptmieter ist dafür verantwortlich, alle Mitreisenden über die Hausordnung zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
